Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

In der Gemarkung Enkenbach-Alsenborn,
Flur 0, Flurstück 90/9, 743/4 und 835/3

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 11.09.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.