Öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von
Flurstücksgrenzen (Grenzpunkten) in der Gemeinde Medard

In der Gemarkung Medard,
Flur 3, Flurstück 22, 23 und 24

wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Zerlegungsvermessung auf Antrag der Ortsgemeinde Medard bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahme wurde am 09.09.2024 eine Grenzniederschrift angefertigt.